


Hinweis zu Pfand & Batterien- und Altgeräteentsorgung
Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen rund um Pfand und die fachgerechte Entsorgung von Verpackungen und Wertstoffen. Wir zeigen Ihnen transparent, welche Materialien pfandpflichtig sind, wie die Rückgabe bzw. Abholung funktioniert und welche Entsorgungswege für unterschiedliche Verpackungen vorgesehen sind. So behalten Sie den Überblick über Kosten, Prozesse und rechtliche Rahmenbedingungen – und unterstützen gleichzeitig eine ressourcenschonende Kreislaufwirtschaft.

Hinweise zum neuen Pfandsystem in Österreich
Ab 1.1. 2025 werden alle geschlossenen Kunststoff-Flaschen und Metalldosen mit einer Füllmenge von 0,1 bis 3 Liter bepfandet. Diese sind durch das Pfandlogo gekennzeichnet. Pro Verpackung werden 25 Cent beim Verkauf eingehoben.
Im Warenkorb wird dann der zugehörige Pfandbetrag automatisch ausgewiesen.
Büro Handel bedient sich zur Zustellung bepfandeter Ware eines externen Paketzustellers, weshalb keine Rücknahme der Gebinde durch Büro Handel erfolgt. An frequentierten Plätzen (wie z.B. Einkaufszentren oder Einkaufsstraßen) können Pfandgebinde aber bei zentral eingerichteten Rücknahmestellen zurückgegeben werden. Die Rücknahme erfolgt hier entweder manuell oder wird über Rücknahmeautomaten abgewickelt. Voraussetzung für die Retournierung des Pfands ist, dass das östereichische Pfandlogo und der Barcode deutlich erkennbar sind. Die Verpackung muss leer, unzerdrückt und das Etikett vollständig vorhanden und lesbar sein. Nur so kann erkannt werden, ob es sich um eine Flasche oder Dose handelt, die im österreichischen Pfandkreislauf geführt wird.
Weitere Informationen zur geltenden Pfandverordnung erhalten Sie unter

Hinweise zum Batteriegesetz (BattG)
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien und Akkus sind wir als Händler gemäß Batterieverordnung verpflichtet, Sie als Verbraucher auf folgendes hinzuweisen:
Sie sind gesetzlich verpflichtet, Batterien und Akkus zurückzugeben. Sie können diese nach Gebrauch in unserer Verkaufsstelle, in einer kommunalen Sammelstelle oder auch im Handel vor Ort zurückgeben. Schadstoffhaltige Batterien sind mit einem Zeichen, bestehend aus einer durchgestrichenen Mülltonne und dem chemischen Symbol (Cd, Hg oder Pb) des für die Einstufung als schadstoffhaltig ausschlaggebenden Schwermetalls versehen.
Die auf den Batterien abgebildeten Symbole haben folgende Bedeutung:
Das Symbol der durchgekreuzten Mu¨lltonne bedeutet, dass die Batterie nicht in den Hausmu¨ll gegeben werden darf.
Pb = Batterie entha¨lt mehr als 0,004 Masseprozent Blei
Cd = Batterie entha¨lt mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium
Hg = Batterie entha¨lt mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber
Sie können gebrauchte Batterien bei uns abgeben oder ausreichend frankiert per Post zurücksenden an:
Büro Handel GmbH
Vogelweiderstr. 37
4600 Wels
Die Rückgabemöglichkeit beschränkt sich auf Batterien der Art, die wir in unserem Sortiment führen oder geführt haben, sowie auf die Menge, deren sich Endverbraucher üblicherweise entledigen.

Hermit Leer - die beste Informationsstelle rund um Batterie-Entsorgung
Hier finden Sie nicht nur alle wichtigen Informationen zum Thema, sondern auch die nächste Batterie-Sammelstelle in Ihrer Nähe.

Informationen für private Haushalte zu Elektro- und Elektronikaltgeräten
Die Elektroaltgeräteverordnung, BGBl. II Nr. 121/2005 idgF, verpflichtet Hersteller, Importeure, Versandhändler, Letztvertreiber und Eigenimporteure zur Umsetzung von Maßnahmen.
Damit wird die WEEE-Richtlinie (Infos und FAQs auf der Internetseite der Europäischen Kommission) und die ROHS-Richtlinie (Schadstoffbeschränkungen – Infos und FAQs dazu auf Internetseite der Europäischen Kommission) sowie die RegistrierungsVO in nationales Recht umgesetzt.
Hier sind die wichtigsten Maßnahmen zusammengefasst:
Getrennte Sammlung von Altgeräten
Elektro- und Elektronikgeräte, die nicht mehr benötigt werden, gelten als Altgeräte. Besitzer von Altgeräten müssen sie getrennt vom Restmüll entsorgen. Altgeräte gehören nicht in den Hausmüll, sondern müssen an einer öffentlichen Sammelstelle abgegeben werden.
Batterien, Akkus und Lampen
Batterien, Akkus und Lampen, die in Geräten nicht fest verbaut sind, sollten aus Sicherheitsgründen vor der Abgabe des Altgeräts entnommen werden.
Rückgabemöglichkeiten für Altgeräte
Jeder Händler, der Elektroartikel in seinem Sortiment führt und über eine Verkaufsfläche von mindestens 150qm verfügt, ist verpflichtet, bei Verkauf eines Neugerätes ein gleichartiges Altgerät des Käufers, so gewünscht, kostenlos zurückzunehmen (1:1-Regelung). Dies gilt auch für Einrichtungsfachhändler, wenn sie beispielsweise Küchen mit Elektrogeräten verkaufen. Eine Ausnahme gibt es nur für „kleine“ Händler (Verkaufsfläche unter 150m²), die mittels Aushang informieren, dass sie keine Elektrogeräte zurücknehmen.
Unternehmen, die Elektro-/Elektronikgeräte oder Batterien in Verkehr bringen, müssen an einem Sammel- und Verwertungssystem wie der ERA GmbH teilnehmen, wenn es sich um sogenannte "Haushaltsgeräte" oder bei Batterien um sogenannte "Gerätebatterien" handelt.
Bürohandel beteiligt sich an ERA und hat für die Sammlung und Verwertung dieser Abfälle bereits bezahlt. Elektroaltgeräte bringen Sie daher am besten zu einer öffentlichen Sammelstelle, an denen diese kostenlos übernommen werden. Nähere Informationen über diese Sammelstelle erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde oder beim Abfallverband.
Datenschutz-Hinweis
Altgeräte können sensible personenbezogene Daten enthalten, insbesondere Informations- und Kommunikationstechnikgeräte wie Computer und Smartphones. Jeder Endnutzer ist selbst dafür verantwortlich, die Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten ordnungsgemäß zu löschen.
Bedeutung des Symbols "durchgestrichene Mülltonne"
Das Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne, das regelmäßig auf Elektro- und Elektronikgeräten zu finden ist, kennzeichnet, dass das Gerät am Ende seiner Lebensdauer getrennt vom Restmüll erfasst werden muss.

Hinweis zur Abfallvermeidung
Gemäß der EU-Richtlinie 2008/98/EG über Abfälle und deren Umsetzung in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben Maßnahmen zur Abfallvermeidung Vorrang vor Abfallbewirtschaftungsmaßnahmen. Im Falle von Elektro- und Elektronikgeräten umfassen Abfallvermeidungsmaßnahmen insbesondere die Reparatur defekter Geräte zur Verlängerung ihrer Lebensdauer und den Verkauf funktionsfähiger gebrauchter Geräte anstelle der Entsorgung. Entsprechend den Vorgaben der Abfallrahmenrichtlinie (2008/98/EG) und des Abfallwirtschaftsgesetzes enthält der Bundes-Abfallwirtschaftsplan (BAWP) ein Abfallvermeidungsprogramm. Ziel des Programms ist, durch die Reduktion der Schadstoffe in den Abfällen, durch die Verringerung der Abfallmassen und durch eine effiziente Förderung der Verwertung von Abfällen zu einer gesunden Umwelt sowie zu einer nachhaltigen, Ressourcen schonenden Kreislaufwirtschaft Österreichs beizutragen. Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.umweltbundesamt.at/umweltthemen/abfall/abfallvermeidung


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